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AGB

§1 DEFINITIONEN 1. Die natürliche Person, die sich zum Törn anmeldet und an diesem teilnimmt, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Teilnehmer genannt. 2. Die Firma SUNSHINE YACHT CHARTER D.O.O. (in Gründung), Montenegro, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Peter Hakenbeck, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstalter genannt. 3. Die Person, welche die Leitung der Yacht innehat, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kapitän genannt. 4. Als Gruppenchef wird bezeichnet, wer im Namen einer Gruppe eine ganze Yacht bei dem Veranstalter chartert. Regelungen hinsichtlich des Teilnehmers finden auf den Gruppenchef entsprechende Anwendung. §2 ANMELDUNG ZUR CHARTER 1. Das Anmeldeformular, das detaillierte Angebot der Charter sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite www.sunshine-yacht-charter.me zugänglich. 2. Vor der Anmeldung zur Charter ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Angebotes, den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit allgemeinen Informationen über die geltenden Pass- und Visabestimmungen der jeweiligen Reiseländer vertraut zu machen. Gleiches gilt für Gesundheitsvoraussetzungen, mit einzelnen Gefahren für Leben und Gesundheit in den zu bereisenden Gebieten, sowie der Möglichkeit sich gegen etwaige Risiken mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern. 3. In dem Angebot der Charter auf seiner Internetseite kann der Veranstalter eine Liste von Dokumenten, die unerlässlich für die Teilnahme an der Reise sind, veröffentlichen und ihre Vorlage oder ihre Beschaffung bis zu einem entsprechenden Termin verlangen. Das Fehlen solcher Dokumente oder deren nicht fristgerechte Vorlage kann als Rücktritt von der Charter gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu verantworten hat. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der nach §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen. 4. Der Teilnehmer meldet sich zur Charter durch das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars auf der Internetseite des Veranstalters an. Alle in dem Anmeldeformular angegebenen Daten müssen richtig sein. Angaben von wahrheitswidrigen Daten können als Rücktritt gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu vertreten hat. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der nach §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen. 5. Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers hat durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen, welche für die Dauer des gesamten Chartertörns die Verantwortung für den minderjährigen Teilnehmer übernehmen. Der Vertrag ist bis zum Eingang einer schriftlichen Bestätigung eines Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam. 6. Zum Zweck der Übermittlung wesentlicher Informationen oder Erklärungen im Zusammenhang mit der Charter wird sich der Veranstalter mit dem Teilnehmer mittels elektronischer Post und in manchen Fällen auch telefonisch in Verbindung setzen. Aus diesem Grund ist im Anmeldeformular die Angabe der Kontaktdaten durch den Teilnehmer, die eine wirksame Kommunikation ermöglichen, unerlässlich. 7. Nach dem Absenden des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer vom Veranstalter eine Bestätigung mittels elektronischer Post innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Absendung des Anmeldeformulars. Erst nach Erhalt der Bestätigung vom Veranstalter sollte der Teilnehmer die Anreise organisieren. 8. Indem sich der Teilnehmer zu einer Charter anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an einem Törn erlaubt und dass er sich schwimmend im tiefen Wasser bewegen kann. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich in dieser Sache vor der Anmeldung mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Im Fall der Feststellung durch den Veranstalter nach Buchung, dass der Teilnehmer die in diesem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Veranstalter das Recht zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung der in §2 Abs. 6. erwähnten Form. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, wird es nicht als Kündigung aus Gründen, für die der Veranstalter verantwortlich ist, angesehen. 9. Alle Personen- und Kontaktdaten, die dem Veranstalter vom Teilnehmer zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, werden dem Veranstalter einzig für die Organisation der Charter, oder für Marketingzwecke dienen und werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Einverständnis zur Nutzung hinsichtlich etwaiger Marketingzwecke, etwa Versand des Newsletters, kann von dem Teilnehmer jederzeit widerrufen werden. 10. Das Angebot auf der Webseite des Veranstalters ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs nimmt der Teilnehmer dieses Angebot rechtsverbindlich an. 11. Ein solches Angebot im Sinne des § 145 BGB kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter auch per E-Mail zugesandt werden. Dieses Angebot kann befristet sein und muss seitens des Teilnehmers innerhalb dieser Frist angenommen werden. §3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Im Fall der Anmeldung zum Chartertörn länger als 6 Wochen vor dem Beginn der Reise, hat der Teilnehmer ab dem Datum des Vertragsschlusses eine Frist von 14 Tagen um 30% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. 2. Im Fall der Anmeldung zur Charter 6 Wochen oder weniger vor Beginn der Reise, hat der Teilnehmer ab dem Datum des Vertragsschlusses eine Frist von 7 Tagen um 30% des Reisepreises zu bezahlen. In jedem Fall muss der Teilnehmer den vollen Reisepreis bei Antritt der Reise bereits auf das Konto des Veranstalters überwiesen haben. 3. Im Falle der Anmeldung zur Charter ab 7 Tagen vor Beginn der Reise hat die Zahlung innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. 4. Dem Teilnehmer steht der Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen. Dazu gehören ausschließlich:  a) Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages. Der Rücktritt aus diesem Grund kann im Laufe von 3 Tagen ab dem Erhalt der Benachrichtigung durch den Veranstalter mittels elektronischer Post gegen Rückbestätigung erfolgen. Das Fehlen einer Antwort innerhalb dieser Frist wird als Akzeptanz der veränderten Bedingungen der Charter betrachtet  b) Absage der Charter. 5. Ein Austausch der Yacht gegen eine andere mit ähnlichem Standard bedeutet keine wesentliche Veränderung der Vertragsbedingungen. §4 RÜCKTRITT VON DER TEILNAHME AN DER CHARTER SEITENS DES TEILNEHMERS 1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an der Charter zurücktreten. Als Datum des Rücktritts wird angenommen: Tag des Eintreffens einer Erklärung des Teilnehmers per E-Mail über den Rücktritt beim Veranstalter. 2. Für den Fall, dass der Veranstalter nach der Buchung rabattierte Angebote offeriert, darf der Teilnehmer nicht stornieren/ zurücktreten, um danach erneut zu buchen, um so in den Genuss des Rabattes zu kommen. Bei einem solchen Vorgehen gilt der Preis der ersten, nicht rabattierten Buchung. 3. Im Fall des Rücktritts des Teilnehmers von der Teilnahme an der Charter, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen (wie Ablehnung der Passausgabe, Fehlen eines Visums, Fehlen von Dokumenten, die zum Grenzübertritt berechtigen) kann der Veranstalter Abzüge von den durch den Teilnehmer getätigten Einzahlungen vornehmen. Die maximale Höhe der Abzüge ist abhängig von der Zeit zwischen dem Rücktrittstag und dem Tag des Beginns des Chartertörns: Bei einer Stornierung/Rücktritt bis zu 14 Tage vor Reisebeginn wird die Chartergebühr zu 50% erstattet. Bei einer Stornierung/Rücktritt weniger als 14 Tage vor Charterbeginn werden 10% der Chartergebühr erstattet.  4. Sollte ein Teilnehmer von der Charter zurücktreten, jedoch eine andere Person, welche die Bedingungen der Teilnahme erfüllt, benennt und ihr seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag überträgt, ist der Veranstalter berechtigt, von der Rückerstattungssumme an den Teilnehmer lediglich eine durch die Umstände begründete Bearbeitungsgebühr abzuziehen. 5. Zur Vermeidung der Kostenentstehung aufgrund des Verzichts auf die  Charter empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. §5 FEHLEN DES WIDERRUFSRECHTS Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Teilnehmer kein Widerrufsrecht des geschlossenen Vertrages zu. §6 UMBUCHUNG DES CHARTERTÖRNS 1. Eine Umbuchung früher als 2 Monate vor dem Törnstart ist kostenlos. 2. Im Fall der Umbuchung 2 Monate vor Beginn des gewählten Termins oder später, werden die Gebühren erhoben, deren Höhe den Sätzen beim Rücktritt von der Teilnahme entspricht. 3. Sollte der ursprünglich gebuchte Törntermin mit Vollzahlern ausgebucht werden, bekommt der Teilnehmer einen 1 Jahr gültigen Gutschein in Höhe der Umbuchungsgebühr vermindert um 50€ der Bearbeitungskosten. Die restlichen Zahlungen werden auf die neue Tour übertragen. Der Gutschein wird innerhalb von 14 Tagen nach Start der umgebuchten Tour an den Teilnehmer gesendet. §7 ABSAGE DES CHARTERTÖRNS 1. Im Fall von Komplikationen im Zusammenhang mit der Organisation der Charter, behält sich der Veranstalter das Recht zur Absage der Charter bis zu 3 Monaten vor dessen Beginn, vor. Nach der Absage erhält der Teilnehmer die eingezahlte Summe für die Teilnahme ohne jegliche Abzüge innerhalb von 30 Tagen zurück.  2. Der Veranstalter behält sich das Recht zur Absage der Charter vor, wenn er im Angebot der Veranstaltung eine deutliche Information über eine minimale Teilnehmerzahl angegeben hat, die für die Durchführung der Charter erforderlich ist und einen Termin, bis wann diese Zahl erreicht werden soll. An diesem Termin wird auch der Teilnehmer vom Veranstalter über eine eventuelle Absage der Charter informiert. 3. Weiter behält sich der Veranstalter jederzeit das Recht zur Absage der Charter, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (Entscheidung der Staatsbehörden, Höhere Gewalt, u.ä.), vor. 4. Für den Fall, dass eine Charter wegen einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grundes abgesagt werden muss, erhält der Teilnehmer entgegen der Ausführungen in Punkt 1 einen Gutschein in voller Höhe des Törnpreises und kann diesen für die Buchung eines beliebigen anderen Törns verwenden. Eine Rückzahlung des Törnpreises erfolgt nicht. 5. Über eine Absage der Charter wird der Teilnehmer ausschließlich mittels E-Mail informiert.  6. Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet das Unternehmen darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. §8 RECHTE UND PFLICHTEN DES TEILNEHMERS 1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Charter die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den Grenzen der auf der Route der Charter vorgesehener Staaten, mitzuführen. 2. Von dem Augenblick der Einschiffung bis zum Augenblick der Ausschiffung ist der Teilnehmer verpflichtet den Anweisungen des Skippers folge zu leisten. Der Teilnehmer hat stets darauf zu achten, keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen. 3. Der Konsum jeglicher illegaler Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss der Reise führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. 4. Im Fall von gravierender und hartnäckiger Verletzung der Ordnung während der Charter durch einen Teilnehmer, welche die Interessen oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Kapitän dem Teilnehmer die Weiterreise verbieten, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall allein der Teilnehmer. 5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Route der Charter liegenden Staaten zu beachten. 6. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine etwaige Reklamation geltend machen möchte, ist er verpflichtet, diese vor Ort und während der Reise dem Kapitän oder dem Veranstalter direkt mitzuteilen. Einwände und Reklamationen, die nach Ende der Reise hervorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden. §9 VERLAUF DES CHARTERTÖRNS 1. Der Veranstalter stellt eine Yacht mit Crew zur Verfügung. Dabei behält er sich das Recht vor, ausfallbedingt, auch kurzfristig, eine englischsprachige Crew einzusetzen. 2. Der Veranstalter erwartet vom Teilnehmer eine aktive und flexible Herangehensweise an alle während der Reise auftretenden Probleme. 3. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass alle Elemente der Ausstattung der Yacht richtig funktionieren werden. Eine Hochseeyacht besteht aus sehr vielen verschiedenen Teilen, die bei extremen Bedingungen durch das Schaukeln und die Feuchtigkeit arbeiten. Deshalb sind Auftreten und Beseitigung von Havarien ein integraler Bestandteil des Lebens auf einer Yacht. Ernsthafte technische Probleme werden vom Mechaniker, der den Vercharterer vertritt, beseitigt. Im Fall, dass der Mechaniker nicht in der Lage ist, zur Yacht zu gelangen oder im Fall von kleinen Pannen, umfasst die aktive Teilnahme des Teilnehmers auch Hilfe bei der Beseitigung der Panne, wenn dies seine Möglichkeiten nicht überschreitet. 4. Die Notwendigkeit der Durchführung von Reparaturen während des Chartertörns kann zu außerplanmäßigen Aufenthalten in den Häfen führen. Rechtlich belanglos sind dabei solche Aufenthalte, welche nicht 24 Stunden bei Reisen bis zu einer Dauer von 1 Woche, 48 Stunden bei Reisen bis zu einer Dauer von 2 Wochen und 72 Stunden bei Reisen von einer Dauer länger als 2 Wochen, überschreiten. 5. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Veränderungen und Unannehmlichkeiten, welche nicht in seinem Verantwortungsbereich stehen (z.B. Höhere Gewalt, Entscheidung von Staatsbehörden) und behält sich das Recht zur Änderung der Route sowie der Anzahl und Reihenfolge der besuchten Häfen durch den Kapitän vor. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ausgangs- und Endhafen der Reise kurzfristig und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu ändern. 6. Der Veranstalter erstattet keinen Wert für Leistungen zurück, die nicht vollständig ausgenutzt wurden aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, wie z.B. Verspätung am Sammelort, freiwilliger Verzicht auf einen Teil oder den ganzen Chartertörn. 7. Sollte es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, nicht möglich sein, den Chartertörn auf der im Angebot angegebenen Yacht zu beginnen oder fortzuführen, hat der Veranstalter das Recht, die Yacht gegen eine andere mit ähnlichem Standard auszutauschen. In diesem Fall steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu. 8. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für während der Charter zerstörte, gestohlene oder nach Beendigung zurückgelassene Sachen des Teilnehmers. 9. Die Verantwortung für Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens eines Teilnehmers entstanden sind, trägt ausschließlich der Teilnehmer. 10. Im Fall von Schäden, die auf und an der Yacht entstanden sind und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Teilnehmer verursacht wurden, werden die Schäden von der Kautionsversicherung getragen. Die Yacht ist seitens des Vercharterers landesüblich haftpflicht- und vollkaskoversichert. Schäden an der Yacht werden bis zu einer Höhe von 50,00€ pro Person ausgeglichen. Hiervon ist der Kapitän ausgenommen. 11. Die Versicherung der Yacht umfasst nicht die Schäden, die ein Teilnehmer während der Carter davontragen kann. Der Teilnehmer erklärt im Besitz einer Auslandskrankenversicherung zu sein, welche im jeweiligen Reiseland Gültigkeit besitzt. Der Veranstalter weist ausdrücklich daraufhin, dass viele private Haftpflichtversicherer bezüglich der Teilnahme an einer Yachtcharter in ihren Versicherungsbedingungen einen Haftungsausschluss aufgeführt haben. Der Veranstalter garantiert, dass die Schiffe über eine landesübliche Versicherung verfügen. 12. Falls die Yacht sich verspätet, erstattet der Veranstalter keinen Wert für einen verpassten Rückflug. Deshalb sind Zeitreserven bei der Buchung des Rückflugs und der Rücktrittsversicherung für den Flug dringend zu empfehlen. §10 GRUPPENBUCHUNGEN 1. Gruppenbuchungen sind solche Buchungen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Gruppe ein komplettes Schiff für sich bucht und weitere externe Buchungen auf dieses Schiff damit ausschließt. In diesem Fall übernimmt der „Gruppenchef“ den organisatorischen Ablauf und den Buchungsvorgang. 2. Der Gruppenchef haftet allein für alle vertraglichen Pflichten der Personen, die er bei der Anmeldung gegenüber dem Veranstalter angibt. 3. Alle Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Gruppenbuchungen entsprechende Anwendung. 4. Wird auf Wunsch des Gruppenchefs ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Gruppenchef und der jeweiligen Anmeldebestätigung. Auch bei individuell vereinbarten Reiseverlauf gilt, dass der Veranstalter auf Grund der Wetterverhältnisse berechtigt ist, den Reiseverlauf während der Reise in dem Rahmen zu ändern, welcher für eine sichere Durchführung des Chartertörns erforderlich ist. Dieses Erfordernis liegt ausschließlich in der Entscheidung des Kapitäns, bzw. bei der Geschäftsführung des Veranstalters. §11 GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters. §12 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden. Stand: 18.11.2024   ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LANDAUSFLÜGE §1 DEFINITIONEN 1. Die natürliche Person, die sich zu der Reise anmeldet und an dieser teilnimmt, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Teilnehmer genannt. 2. Die Firma SUNSHINE YACHT CHARTER D.O.O. (in Gründung), Montenegro, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Peter Hakenbeck,, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstalter genannt. 3. Die Person, welche die Organisation vor Ort innehat, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Tourführer genannt. §2 ANMELDUNG ZUR REISE 1. Das Anmeldeformular, das detaillierte Angebot der Reise sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite www.sunshine-yacht-charter.me zugänglich. 2. Vor der Anmeldung zu der Reise ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Angebotes, den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit allgemeinen Informationen über die geltenden Pass- und Visabestimmungen der jeweiligen Reiseländer vertraut zu machen. Gleiches gilt für Gesundheitsvoraussetzungen, mit einzelnen Gefahren für Leben und Gesundheit in den zu bereisenden Gebieten, sowie der Möglichkeit sich gegen etwaige Risiken mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern. 3. In dem Angebot der Reise kann der Veranstalter auf seiner Internetseite eine Liste von Dokumenten, die unerlässlich für die Teilnahme an der Reise sind, veröffentlichen und ihre Vorlage oder ihre Beschaffung bis zu einem entsprechenden Termin verlangen. Das Fehlen solcher Dokumente oder deren nicht fristgerechte Vorlage kann als Rücktritt von der Reise gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu verantworten hat. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der nach §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen. 4. Der Teilnehmer meldet sich zu der Reise durch das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars auf der Internetseite des Veranstalters an. Alle in dem Anmeldeformular angegebenen Daten müssen richtig sein. Angaben von wahrheitswidrigen Daten können als Rücktritt gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu vertreten hat. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der nach §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen. 5. Die Anmeldung durch einen minderjährigen Teilnehmer ist nicht möglich. 6. Zum Zweck der Übermittlung wesentlicher Informationen oder Erklärungen im Zusammenhang mit der Reise wird sich der Veranstalter mit dem Teilnehmer mittels elektronischer Post und in manchen Fällen auch telefonisch in Verbindung setzen. Aus diesem Grund ist im Anmeldeformular die Angabe der Kontaktdaten durch den Teilnehmer, die eine wirksame Kommunikation ermöglichen, unerlässlich. 7. Nach dem Absenden des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer vom Veranstalter eine Bestätigung mittels elektronischer Post innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Absendung des Anmeldeformulars. Erst nach Erhalt der Bestätigung vom Veranstalter sollte der Teilnehmer die Anreise organisieren. 8. Indem sich der Teilnehmer zu einer Reise anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an dieser Reise und den im Angebot enthaltenen Aktivitäten erlaubt. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich in dieser Sache vor der Anmeldung mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Im Fall der Feststellung durch den Veranstalter nach Buchung, dass der Teilnehmer die in diesem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Veranstalter das Recht zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung der in §2 Abs. 6. erwähnten Form. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, wird es nicht als Kündigung aus Gründen, für die der Veranstalter verantwortlich ist, angesehen. 9. Alle Personen- und Kontaktdaten, die dem Veranstalter vom Teilnehmer zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, werden dem Veranstalter einzig für die Organisation des Segeltörns, oder für Marketingzwecke dienen und werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Einverständnis zur Nutzung hinsichtlich etwaiger Marketingzwecke, etwa Versand des Newsletters, kann von dem Teilnehmer jederzeit widerrufen werden. 10. Das Angebot auf der Webseite des Veranstalters ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs nimmt der Teilnehmer dieses Angebot rechtsverbindlich an. 11. Ein solches Angebot im Sinne des § 145 BGB kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter auch per E-Mail zugesandt werden. Dieses Angebot kann befristet sein und muss seitens des Teilnehmers innerhalb dieser Frist angenommen werden. §3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Im Fall der Anmeldung zu einer Reise früher als 6 Wochen vor dem Beginn der Reise, hat der Teilnehmer ab dem Datum des Vertragsschlusses eine Frist von 14 Tagen, um 30% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. 2. Im Fall der Anmeldung zu einer Reise 6 Wochen oder weniger vor Beginn der Reise, hat der Teilnehmer ab dem Datum des Vertragsschlusses eine Frist von 7 Tagen, um 30% des Reisepreises zu bezahlen. In jedem Fall muss der Teilnehmer den vollen Reisepreis bei Antritt der Reise bereits auf das Konto des Veranstalters überwiesen haben. 3. Im Falle der Anmeldung zu einer Reise 7 Tage oder weniger vor Beginn der Reise, hat die Zahlung innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. 4. Dem Teilnehmer steht der Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen. Dazu gehören ausschließlich:  a) Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages. Der Rücktritt aus diesem Grund kann im Laufe von 3 Tagen ab dem Erhalt der Benachrichtigung durch den Veranstalter mittels elektronischer Post gegen Rückbestätigung erfolgen. Das Fehlen einer Antwort innerhalb dieser Frist wird als Akzeptanz der veränderten Bedingungen der Reise betrachtet  b) Absage des Reise. §4 RÜCKTRITT VON DER TEILNAHME AN EINER REISE SEITENS DES TEILNEHMERS  1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an der Reise zurücktreten. Als Datum des Rücktritts wird angenommen: Tag des Eintreffens einer Erklärung des Teilnehmers E-Mail über den Rücktritt beim Veranstalter. 2. Für den Fall, dass der Veranstalter nach der Buchung rabattierte Angebote offeriert, darf der Teilnehmer nicht stornieren / zurücktreten, um danach erneut zu buchen, um so in den Genuss des Rabattes zu kommen. Bei einem solchen Vorgehen gilt der Preis der ersten, nicht rabattierten Buchung. 3. Im Fall des Rücktritts des Teilnehmers von der Teilnahme an einer Reise des Veranstalters, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegt (wie Ablehnung der Passausgabe, Fehlen eines Visums, Fehlen von Dokumenten, die zum Grenzübertritt berechtigen) kann der Veranstalter Abzüge von den durch den Teilnehmer getätigten Einzahlungen vornehmen. Die maximale Höhe der Abzüge ist abhängig von der Zeit zwischen dem Rücktrittstag und dem Tag des Beginns der Reise: Bei einer Stornierung/Rücktritt bis zu 14 Tage vor Reisebeginn wird die Chartergebühr zu 50% erstattet. Bei einer Stornierung/Rücktritt weniger als 14 Tage vor Charterbeginn werden 10% der Chartergebühr erstattet.  4. Sollte die ursprünglich gebuchte Reise mit Vollzahlern ausgebucht werden, bekommt der Teilnehmer einen 1 Jahr gültigen Gutschein in Höhe der entstandenen Stornokosten. Der Gutschein wird innerhalb von 14 Tagen nach Start der umgebuchten Reise an den Teilnehmer gesendet. 5. Sollte ein Teilnehmer von der  Reise zurücktreten, jedoch eine andere Person, welche die Bedingungen der Teilnahme erfüllt, benennt und ihr seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag überträgt, ist der Veranstalter berechtigt, von der Rückerstattungssumme an den Teilnehmer lediglich eine durch die Umstände begründete Bearbeitungsgebühr abzuziehen. 6. Zur Vermeidung der Kostenentstehung aufgrund des Verzichts auf die Reise empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. §5 UMBUCHUNG 1. Eine Umbuchung früher als 2 Monate vor dem Reisestart ist kostenlos. 2. Im Fall der Umbuchung 2 Monate vor Beginn des gewählten Termins oder später, werden die Gebühren erhoben, deren Höhe den Sätzen beim Rücktritt von der Teilnahme entspricht. 3. Sollte der ursprünglich gebuchte Reisetermin mit Vollzahlern ausgebucht werden, bekommt der Teilnehmer einen 1 Jahr gültigen Gutschein in Höhe der Umbuchungsgebühr vermindert um 50€ der Bearbeitungskosten. Die restlichen Zahlungen werden auf die neue Tour übertragen. Der Gutschein wird innerhalb von 14 Tagen nach Start der umgebuchten Tour an den Teilnehmer gesendet. §6 ABSAGE DER REISE 1. Im Fall von Komplikationen im Zusammenhang mit der Organisation der Reise behält sich der Veranstalter das Recht zur Absage der Reise bis zu 3 Monaten vor deren Beginn, vor. Nach der Absage erhält der Teilnehmer die eingezahlte Summe für die Teilnahme ohne jegliche Abzüge innerhalb von 30 Tagen zurück. Aufgrund der Absage der Reise steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu. 2. Der Veranstalter behält sich das Recht zur Absage der Reise vor, wenn er im Angebot der Veranstaltung eine deutliche Information über eine minimale Teilnehmerzahl angegeben hat, die für die Durchführung der Reise erforderlich ist und einen Termin, bis wann diese Zahl erreicht werden soll. An diesem Termin wird auch der Teilnehmer vom Veranstalter über eine eventuelle Absage der Reise informiert. 3. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht zur Absage der Reise aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen vor (Entscheidung der Staatsbehörden, Höhere Gewalt u.ä.). 4. Für den Fall, dass die Reise wegen einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grundes abgesagt werden muss, erhält der Teilnehmer entgegen der Ausführungen in Punkt 1 einen Gutschein in voller Höhe des Törnpreises und kann diesen für die Buchung einer beliebigen anderen Reise verwenden. Eine Rückzahlung des Reisepreises erfolgt nicht. 5. Über die Tatsache der Absage der Reise wird der Teilnehmer ausschließlich mittels elektronischer Post informiert. §7 RECHTE UND PFLICHTEN DES TEILNEHMERS 1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Reise die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den Grenzen des Reiselandes bereitzuhalten. 2. Der Teilnehmer hast stets darauf zu achten, keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen. 3. Der Konsum jeglicher illegaler Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss der Reise führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. 4. Im Fall von gravierender und hartnäckiger Verletzung der Ordnung während der Reise durch einen Teilnehmer, welche die Interessen oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Veranstalter dem Teilnehmer die Weiterreise verbieten, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall allein der Teilnehmer. 5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften des Reiselandes zu beachten. 6. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine etwaige Reklamation geltend machen möchte, ist er verpflichtet diese vor Ort und während der Reise dem Veranstalter direkt mitzuteilen. Einwände und Reklamationen die nach Ende der Reise hervorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden. §8 VERLAUF DER REISE 1. Der Veranstalter stellt eine Unterkunft mit einem Repräsentanten des Veranstalters zur Verfügung. 2. Der Veranstalter erwartet vom Teilnehmer eine aktive und flexible Herangehensweise an alle während der Reise auftretenden Probleme. 3. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Veränderungen und Unannehmlichkeiten, welche nicht in seinem Verantwortungsbereich stehen (z.B. Höhere Gewalt, Entscheidung von Staatsbehörden) und behält sich das Recht zur Änderung des angebotenen Programms vor Ort sowie einen Austausch des lokalen Partners für angebotene Aktivitäten vor. 4. Der Veranstalter erstattet keinen Wert für Leistungen zurück, die nicht vollständig ausgenutzt wurden aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, wie z.B. Verspätung am Sammelort, freiwilliger Verzicht auf einen Teil oder der ganzen Reise. 5. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für während der Reise zerstörte, geklaute oder nach Beendigung zurückgelassene Sachen des Teilnehmers. 6. Die Verantwortung für Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens eines Teilnehmers entstanden sind, trägt ausschließlich der Teilnehmer. 7. Der Teilnehmer erklärt im Besitz einer Auslandskrankenversicherung zu sein, welche im jeweiligen Reiseland Gültigkeit besitzt. §9 HAFTUNG 1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z. B. vermittelte Ausflüge, Aktivitäten wie etwa das Rafting, Restaurantbesuche, etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen des Veranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich war. 3. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners. §10 GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist Wohnsitz des Teilnehmers. §11 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden. Stand: 18.11.2024

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